Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2026 · Gültig ab: 15. Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Albula (nachfolgend «wir», «uns» oder «Albula») und Personen sowie Unternehmen, die unsere Beratungsleistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend «Mandant» oder «Sie»). Mit der Beauftragung unserer Leistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Albula · Veia da la Staziun 9 · 7450 Tiefencastel · Graubünden · Schweiz
1. Definitionen
«Albula» bezeichnet das Beratungsunternehmen Albula mit Sitz an der Veia da la Staziun 9, 7450 Tiefencastel.
«Mandant» bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Albula mit der Erbringung von Beratungsleistungen beauftragt.
«Mandat» bezeichnet den schriftlich vereinbarten Beratungsauftrag inklusive Leistungsbeschreibung, Honorar und Zeitplan.
«Leistungen» bezeichnet die im Mandat definierten Beratungsarbeiten, insbesondere Projekt-Portfolio-Review, Datenstrategische Grundlagen und Management-Buy-out-Vorbereitung.
«Ergebnis» bezeichnet Berichte, Dokumente, Empfehlungen und sonstige Arbeitsergebnisse, die im Rahmen eines Mandats erstellt werden.
2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für alle Beratungsmandate von Albula. Abweichende Bedingungen des Mandanten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Albula.
Ein Mandatsvertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von Albula nach Eingang einer Beauftragung. Die Beauftragung kann per E-Mail, per Unterschrift eines Mandatsvertrags oder auf elektronischem Weg erfolgen.
Anfragen über das Kontaktformular auf unserer Website stellen kein verbindliches Angebot dar und begründen noch kein Vertragsverhältnis.
Zur Inanspruchnahme unserer Leistungen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und rechtlich handlungsfähig sein oder eine juristische Person vertreten.
3. Leistungsbeschreibung
Albula erbringt Unternehmensberatungsleistungen in den Bereichen strategisches Projektmanagement, Datenstrategie und Unternehmensnachfolge. Der genaue Leistungsumfang wird im Mandatsvertrag festgelegt.
Projekt-Portfolio-Review: Bewertung des Projektportfolios hinsichtlich strategischer Ausrichtung, Ressourceneinsatz und Abschlusswahrscheinlichkeit. Laufzeit vier Wochen. Ergebnis: schriftliche Portfolioempfehlung.
Datenstrategische Grundlagen: Erarbeitung eines Rahmens für Datenerhebung, -verwaltung und -nutzung. Laufzeit sechs Wochen. Ergebnis: Datenstrategie-Dokument mit Governance-Empfehlungen.
Management-Buy-out-Vorbereitung: Strukturierte Begleitung bei der Vorbereitung eines Management-Buy-outs. Laufzeit acht Wochen. Ergebnis: Vorbereitungsunterlagen und Handlungsempfehlungen.
Albula erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Unsere Empfehlungen basieren auf den uns zur Verfügung gestellten Informationen und allgemein anerkannten Beratungsmethoden. Wir schulden eine sorgfältige Leistungserbringung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4. Pflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich:
- Albula rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Dokumente und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
- Ansprechpersonen zu benennen, die für Rückfragen und Abstimmungen verfügbar sind.
- Albula über wesentliche Veränderungen im Unternehmen zu informieren, soweit sie das Mandat betreffen.
- Vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten.
- Die erhaltenen Ergebnisse und Empfehlungen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Albula an Dritte weiterzugeben.
Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Mandanten entstehen, können zu Anpassungen des Zeitplans und gegebenenfalls des Honorars führen.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist im Mandatsvertrag festgelegt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
Standardkonditionen:
- Rechnungsstellung nach Mandatsbeginn gemäss den im Vertrag festgelegten Meilensteinen.
- Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. in Rechnung zu stellen.
- Reisespesen und ausgewiesene Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt, sofern im Mandat vereinbart.
Preisanpassungen gelten ab Inkrafttreten der neuen Preisliste für neue Mandate. Laufende Mandate sind von Preisanpassungen nicht betroffen.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Mandats erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne schriftliche Einwilligung an Dritte weiterzugeben.
Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Strategiepläne, Kundenlisten, interne Prozesse sowie alle ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Mandats hinaus für die Dauer von fünf Jahren, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Ausgenommen von der Vertraulichkeit sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder durch gesetzliche Auskunftspflichten offengelegt werden müssen.
7. Geistiges Eigentum
Albula räumt dem Mandanten nach vollständiger Begleichung des Honorars das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht ein, die im Mandat erstellten Arbeitsergebnisse für interne Unternehmenszwecke zu nutzen.
Methoden, Vorgehensweisen, Werkzeuge und sonstiges Know-how, das Albula in die Mandatsarbeit einbringt, verbleiben ausschliesslich im Eigentum von Albula.
Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung ausserhalb des im Mandat vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung von Albula.
8. Haftungsbeschränkung
Albula haftet für direkte Schäden, die auf nachgewiesenem Verschulden beruhen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung von Albula für ein Mandat ist auf den jeweiligen Mandatswert begrenzt.
Albula übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse, die auf der Umsetzung unserer Empfehlungen beruhen. Entscheidungen liegen in der alleinigen Verantwortung des Mandanten.
Für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Mandanten entstehen, übernimmt Albula keine Haftung.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Mandate laufen für die im Vertrag definierte Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mandanten sind die bis zum Kündigungstermin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Albula ist berechtigt, darüber hinaus 30% des verbleibenden Mandatshonorars als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Bei vorzeitiger Kündigung durch Albula — sofern diese durch wesentliche Vertragsverletzung des Mandanten begründet ist — verbleiben erbrachte Leistungen vergütungspflichtig. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Beide Parteien sind berechtigt, das Mandat fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
10. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.
Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien vereinbaren wir, zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Hierzu nehmen die verantwortlichen Personen beider Seiten innerhalb von 30 Tagen Kontakt auf.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Chur, Kanton Graubünden, Schweiz. Albula ist jedoch berechtigt, den Mandanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
11. Änderungen der AGB
Albula behält sich vor, diese AGB periodisch zu überarbeiten. Änderungen werden auf unserer Website veröffentlicht. Für laufende Mandate gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, sofern nicht ausdrücklich eine Anpassung vereinbart wird.
Wesentliche Änderungen teilen wir bestehenden Mandanten per E-Mail mit. Das Datum der letzten Aktualisierung ist am Anfang dieses Dokuments angegeben.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Auf eine Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag zu verzichten, stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht dar.
13. Kontakt
Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: